
Die Stadt Jena sucht für das Sozialgericht Altenburg ehrenamtliche Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetz. Die Amtszeit beginnt im März diesen Jahres und dauert 5 Jahre.
Die ehrenamtlichen Richter haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. Der Zeitaufwand ist verhältnismäßig gering.
Voraussetzungen für das Amt sind der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Stadt Jena.
Bürgerinnen und Bürger, die diese interessante Tätigkeit ausüben und an der Rechtsprechung mitwirken möchten, bewerben sich bitte bis zum 31.01.2021 bei der
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena
per E-Mail: fd-recht@jena.de.